Stand der Sicherheitstechnik

Der Stand der Sicherheitstechnik ist gemäß Störfall-Verordnung der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Verhinderung von Störfällen oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Sicherheitstechnik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind.

Die Beschaffenheit und der Betrieb der Anlagen eines Betriebsbereichs müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Der Stand der Sicherheitstechnik bezieht sich vor allem auf die sicherheitsrelevanten Teile eines Betriebsbereichs sowie auf die Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Dabei sind die möglichen Gefahrenquellen im Betriebsbereich selbst und in dessen Umgebung zu berücksichtigen.

Der Stand der Sicherheitstechnik bildet somit auch die Basis für die sachverständige Begutachtung von Sicherheitsberichten und für die Bewertung von Sicherheitskonzepten.

Die sachverständige Begutachtung von Sicherheitsberichten und Sicherheitskonzepten zu einem breiten Spektrum unterschiedlicher Anlagentypen sowie die Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren sind wesentliche Erkenntnisquellen des LANUK NRW zum Stand der Sicherheitstechnik.

Besondere Fragestellungen werden überdies in Untersuchungsvorhaben geklärt.

Zu ausgewählten Themen zum Stand der Sicherheitstechnik sowie zur Weiterentwicklung der Anlagensicherheit wurden im LANUK NRW Leitfäden, Arbeitshilfen und Positionspapiere erstellt.

Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik im Sinne der Störfall-Verordnung

Der Stand der Sicherheitstechnik ist die Basis für die Begutachtung von Sicherheitsberichten und Bewertung von Sicherheitskonzepten im LANUK.

  • Aus der Abschätzung des möglichen Gefahrenpotentials einer Anlage ergeben sich Anforderungen im Sinne der Störfall-Verordnung.
  • Anforderungskataloge für ausgewählte Anlagen werden erstellt und intern sowie extern diskutiert (Arbeitsgruppen).
  • Informationen über stattgefundene Störfälle und Ereignisse, aus denen ein Störfall entstehen kann, werden gesammelt und ausgewertet (Literaturdatei, Datei für sicherheitsrelevante Ereignisse).
  • Einzelne Anforderungen und mögliche Alternativen, z.B. für bestehende Anlagen werden unter Beachtung verschiedener fachlicher Gesichtspunkte erhoben (persönliche fachliche Schwerpunkte).

Zu einzelnen Fragestellungen werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt.

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