Auch Abfallanlagen können der Störfall-Verordnung unterliegen, wenn in ihnen gefährliche Abfälle in Mengen vorhanden sind, die die Mengenschwellen nach Störfall-Verordnung erreichen oder überschreiten. Zur Unterstützung der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden bei der Anwendungsprüfung der 12.BImSchV wurde im März 2023 der KAS-Leitfaden „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ ( KAS-61) veröffentlicht, der den Leitfaden KAS-25 mit dem Stand Oktober 2012 ersetzt.
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