Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht es auch an der Abschlussprüfung teilzunehmen, ohne eine vorherige Ausbildung im entsprechenden Beruf absolviert zu haben. Hierfür gelten jedoch besondere Voraussetzungen:

§ 45 Abs. 2 BBiG - Zulassung in besonderen Fällen

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis. Bei einer Prüfung in einem der umwelttechnischen Berufe beträgt die Mindestzeit an Berufspraxis daher viereinhalb Jahre. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Dies kann beispielsweise die Ausbildung in einem anderen (technischen) Beruf sein. Die Berufserfahrung ist in Form von Arbeitgeberbescheinigungen (Beschäftigungszeitraum, genauer Aufgabenumfang) oder durch Zeugniskopien anderer Ausbildungsberufe nachzuweisen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird empfohlen. Entsprechende Lehrgänge werden von der DWA angeboten.

Checkliste Zulassung

  • Antrag: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Arbeitgeberbescheinigung: Die Bescheinigung muss aktuell sein und den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine genaue Aufstellung von Tätigkeiten enthalten.
  • Lebenslauf: Der Lebenslauf sollte auf dem aktuellen Stand und deckungsgleich zu den restlichen Unterlagen (Zeugnisse, Arbeitgeberbescheinigung) sein.
  • Zeugnisse/sonstige Nachweise: Weitere Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, sind beispielsweise ein Prüfungszeugnis eines anerkannten Ausbildungsberufes, Weiterbildungsnachweise oder alte Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Aufstellung von Tätigkeiten, sofern diese relevant für die Umwelttechnologie/Ver- und Entsorgung sind.

Grundsätzlich gilt: unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob alle geforderten Unterlagen vorliegen. Eine Beglaubigung der Unterlagen oder die postalische Übersendung ist im Regelfall nicht erforderlich. Übersenden Sie den Antrag bitte an die E-Mailadresse: ut-berufe(at)lanuk.nrw.de.

Ablauf der Zulassung und Prüfungsanmeldung

Zulassung und Anmeldung müssen getrennt betrachtet werden. Nur wer zur Prüfung zugelassen ist, kann sich auch dazu anmelden. Um die Anmeldefristen zur Prüfung einhalten zu können, wird eine frühzeitige Zulassung empfohlen. Wenn Sie die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs planen ist es daher sinnvoll, die Zulassung im Vorfeld beantragt zu haben.

  1. Sie beantragen mit dem Antrag sowie den darin geforderten Nachweisen zunächst die Zulassung zur Prüfung. Dies sollte bereits vor der Anmeldung zu einem Prüfungsvorbereitungskurs geschehen, damit sichergestellt ist, dass die Zulassung zur Prüfung rechtzeitig ausgesprochen werden kann. Nur vollständige Anträge können zeitnah bearbeitet werden.
  2. Sie erhalten einen persönlichen Zulassungsbescheid mit der Angabe des frühstmöglichen Prüfungstermins (ggf. unter Auflagen) und einen Anmeldebogen. Eine mögliche Auflage ist in der Regel, dass uns mit dem Anmeldebogen noch eine aktualisierte Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt wird, welche das unveränderte Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bestätigt. Wer nicht über eine abgeschlossene Ausbildung im Elektro-Bereich verfügt, muss zudem ein Berichts- und Pflichtenheft über die praktische Ausbildung im Bereich Elektrische Anlagen in der Abwassertechnik (Pflichtenheft) einreichen.
  3. Den Anmeldebogen reichen Sie rechtzeitig vor der gewünschten Prüfungsteilnahme ein. Sie melden sich direkt für eine Kombination der Teil 1- und Teil 2-Prüfung an. Die Fristen hierfür sind auf dem Bogen angegeben. Nutzen Sie bitte nicht den Anmeldebogen von unserer Internetseite! Vergessen Sie nicht die geforderten Nachweise mit einzureichen. Die in dem Zulassungsbescheid und Anmeldebogen genannte Frist zur Anmeldung ist verbindlich. Verspätete oder unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
  4. Sie erhalten pro Prüfungsteil ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag die Einladung per Post zugeschickt. Teilen Sie uns Änderungen der persönlichen Daten (Name, Adresse...) bitte unverzüglich mit, um Probleme bei der Postzustellung zu vermeiden.

Teilen Sie diese Seite auf