Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht es auch an der Abschlussprüfung teilzunehmen, ohne eine vorherige Ausbildung im entsprechenden Beruf absolviert zu haben. Hierfür gelten jedoch besondere Voraussetzungen:
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis. Bei einer Prüfung in einem der umwelttechnischen Berufe beträgt die Mindestzeit an Berufspraxis daher viereinhalb Jahre. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Dies kann beispielsweise die Ausbildung in einem anderen (technischen) Beruf sein. Die Berufserfahrung ist in Form von Arbeitgeberbescheinigungen (Beschäftigungszeitraum, genauer Aufgabenumfang) oder durch Zeugniskopien anderer Ausbildungsberufe nachzuweisen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird empfohlen. Entsprechende Lehrgänge werden von der DWA angeboten.
Grundsätzlich gilt: unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob alle geforderten Unterlagen vorliegen. Eine Beglaubigung der Unterlagen oder die postalische Übersendung ist im Regelfall nicht erforderlich. Übersenden Sie den Antrag bitte an die E-Mailadresse: ut-berufe(at)lanuk.nrw.de.
Zulassung und Anmeldung müssen getrennt betrachtet werden. Nur wer zur Prüfung zugelassen ist, kann sich auch dazu anmelden. Um die Anmeldefristen zur Prüfung einhalten zu können, wird eine frühzeitige Zulassung empfohlen. Wenn Sie die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs planen ist es daher sinnvoll, die Zulassung im Vorfeld beantragt zu haben.
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