Beim Rückbau oder der Sanierung von Straßen fällt Straßenaufbruch an, der aufgrund der Verwendung kohlestämmiger Bindemittel als teer-/pechhaltig ist und an dessen Entsorgung besondere Anforderungen zu stellen sind. In NRW stellt dieser Abfall einen erheblichen Mengenstrom dar.
Für teer-/ pechhaltigen Straßenaufbruch und Ausbauasphalt mit bituminösem Bindemittel finden sich Hinweise zur abfallrechtlichen Einstufung, zu den umweltfachlichen Anforderungen an den Umgang und zu Entsorgungsmöglichkeiten im LANUK-Arbeitsblatt 47, dessen überarbeitete Version 2025 in NRW per Erlass des MUNV eingeführt wurde:
Arbeitsblatt 47 Straßenaufbruch
Formblatt Verwertungsprüfung für Straßenaufbruch (AVV 170301*/170302)
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