Baustoffe auf Gipsbasis findet man in fast jedem Gebäude. Insbesondere Gipsplatten werden seit vielen Jahren im Trockenbau verwendet. Gips ist ein hochwertiger Rohstoff, der aufbereitet immer wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden kann.
Recyclingfähige Gipsabfälle fallen bei Neubauten als Verschnitt oder bei Sanierungs- beziehungsweise Abbrucharbeiten als Bauabfall an. Durch die Verwendung von Recyclinggips und die Zuführung von Gipsabfällen zu geeigneten Verwertungsanlagen können wertvolle natürliche Ressourcen und Deponiekapazitäten geschont werden.
Der zur Herstellung von Gipsplatten verwendete Gips stammt heute im Wesentlichen aus den folgenden Quellen:
Noch spielt der Einsatz von Recyclinggips eine untergeordnete Rolle. Doch wenn als Folge der Energiewende zukünftig weniger Kohlekraftwerke betrieben werden und damit auch weniger REA-Gips anfällt, wird der Bedarf an Gips aus anderen Quellen deutlich zunehmen. Bereits heute ist das Recycling von Gipsabfällen vorrangiges Ziel der Kreislaufwirtschaft. In Deutschland fallen jährlich circa 640.000 Tonnen Baustoffe auf Gipsbasis an.
Gipsplatten werden in Gebäuden für den Innenausbau vielfältig eingesetzt, zum Beispiel als Wand- und Deckensysteme (Raumaufteilung, Akustik, Brandschutz, Renovierung) oder als Fertigteile. Je nach Verwendungszweck unterscheiden sie sich leicht in ihrer Materialzusammensetzung, bestehen aber in der Regel aus circa 94 Prozent Gips, einer Kartonummantelung (etwa 3,5 Prozent) und geringen Anteilen weiterer Zusätze wie zum Beispiel Klebstoffen. Gipsplatten eignen sich grundsätzlich für ein hochwertiges Recycling.
Gipsabfälle fallen überwiegend in der Baubranche beim Neubau (Verschnitt) sowie bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten an. Auch bei der Produktion von Gipskartonplatten fallen Fehlchargen und Schnittreste an, die in der Regel bereits beim Hersteller dem Prozess wieder zugeführt werden.
In Deutschland wurden 2022 rund 640.000 Tonnen Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 17 08 02) entsorgt, etwa 60 Prozent davon auf Deponien.
Nach der Gewerbeabfallverordnung besteht jedoch die Pflicht, Gipsabfälle bereits an der Baustelle separat zu erfassen und einer möglichst hochwertigen Entsorgung zuzuführen. Gipsabfälle sind aufgrund der bautechnischen Eigenschaften und des Sulfatgehalts für das herkömmliche Bauschuttrecycling nicht geeignet. Vorrangiges Ziel muss also sein, zukünftig durch Optimierung des selektiven Rückbaus und bessere Maßnahmen zur Getrennthaltung einen erheblichen Anteil der heute noch deponierten Gipsmengen dem Gipsrecycling zuzuführen.
Die separat erfassten Gipsabfälle durchlaufen in einer Gipsrecyclinganlage die folgenden Verfahrensschritte:
Die Qualitätsanforderungen für Recyclinggips wurden durch den Bundesverband der Gipsindustrie e. V. festgelegt. Im Rahmen eines Qualitätsmanagements werden regelmäßig Qualitätsparameter sowie die Standards der Recyclinganlage in Bezug auf Eingangs- und Produktionskontrolle geprüft.
Hier sind insbesondere die Vorgaben für Asbest relevant. Bei Renovierung, Rückbau oder Abbruch älterer Gebäude muss mit anhaftenden asbesthaltigen Spachtelmassen gerechnet werden, was eine eingehende Vorerkundung erforderlich macht. Mit asbesthaltigen Anhaftungen verunreinigte Gipsplatten müssen separiert und aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden, damit keine Asbestfasern in den Recyclinggips gelangen.
In NRW stehen derzeit die folgenden Recyclinganlagen für Gipsplatten zur Verfügung:
New West Gypsum (Germany) GmbH
www.gypsumrecyclinggermany.com
TADICK Urban Mining GmbH
https://tadick.de/urban-mining/
Die Annahmebedingungen sind bei den Anlagenbetreibern zu erfragen. Für Gipsplatten aus dem Rückbau ist in der Regel der Abfallschlüssel „17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis“ zu verwenden. Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling ist die sortenreine Erfassung des Abfalls.
Allgemein gilt für Gipsabfälle:
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