Mineralische Bau und Abbruchabfälle und industrielle Massenabfälle wie Aschen und Schlacken bilden den größten Abfallstrom in NRW. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil dieser mineralischen Abfälle als Ersatzbaustoff wieder in den Baustoffkreislauf zurückgeführt werden.
Die Randbedingungen für die Verwendung von güteüberwachten mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken werden seit dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich durch die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der so genannten Mantelverordnung geregelt.
Informationen zur Entsorgung und zum Recycling spezifischer Bau- und Abbruchabfälle sind in den jeweiligen Bereichen unter „Weiterführende Inhalte“ zu finden.
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